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   OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12 Kart   

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OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12 Kart (https://dejure.org/2013,51759)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2013 - U 3587/12 Kart (https://dejure.org/2013,51759)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2013 - U 3587/12 Kart (https://dejure.org/2013,51759)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.01.2013 - EnZR 16/12

    Energiewirtschaft: Verwirkung des Rückforderungsanspruchs von überhöhten

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH, Urt. v. 29. Januar 2013 - EnZR 16/12, juris, Tz. 13 m. w. N.).
  • BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08

    Endschaftsbestimmung II

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2009 (NJW-RR 2010, 1070 - Endschaftsbestimmung II ) steht dem nicht entgegen, da sie sich mit einer Nichtigkeit des Vertrags nach § 134 BGB nicht befasst hat.
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 25/06

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstsätze der HOAI

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass es sich bei § 3 KAV um Preisrecht handele und Verstöße gegen Preisrecht nicht zur Nichtigkeit des Vertrags führten (vgl. BGH NZBau 2008, 65 Tz. 14 m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Ob ein Verstoß zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führt, hängt vom Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes ab (vgl. BGH NJW 2013, 3167 Tz. 15), wobei bei beiderseitigen Verbotsgesetzen in der Regel anzunehmen ist, dass das Rechtsgeschäft nichtig sein soll (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1050 Tz. 9; Palandt- Ellenberger , BGB, 72. Aufl., § 134, Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Ob ein Verstoß zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führt, hängt vom Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes ab (vgl. BGH NJW 2013, 3167 Tz. 15), wobei bei beiderseitigen Verbotsgesetzen in der Regel anzunehmen ist, dass das Rechtsgeschäft nichtig sein soll (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1050 Tz. 9; Palandt- Ellenberger , BGB, 72. Aufl., § 134, Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Motive, die im Gesetzeswortlaut keinen Ausdruck gefunden haben, können die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung nicht binden (vgl. BGH NJW 2012, 2958 - Alles kann besser werden Tz. 30).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden umfasst nicht das Recht, sich beliebig neue Einnahmequellen zu verschaffen; vielmehr folgt aus Art. 28 Abs. 2 GG - über das in Satz 3 der Vorschrift Gewährleistete hinaus - keine bestimmte Ausgestaltung des kommunalen Einnahmesystems (vgl. BVerfG NVwZ 2010, 895 Tz. 67).
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94

    Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Sinn und Zweck des Nebenleistungsverbots ist es, Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt der Nebenleistungen zu verhindern (vgl. Templin, ZNER 2012, 570, 571; Lehnert/Templin/Theobald, VerwA 2011, 83, 97; BR-Drucksache 686/91 vom 08.11.1991) sowie eine Aushöhlung der Höchstsätze für Konzessionsabgaben des § 2 KAV zu verhindern (vgl. BGH NJW 1996, 3409, 3410), was im Rahmen des Wettbewerbs um die Netze ebenfalls Verzerrungen entgegenwirkt und einen Wettbewerb um die höchsten Unterstützungsleistungen verhindern soll ( Albrecht in Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 4. Aufl., § 9 Rn. 219).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Anspruchsinhaber ist nur der wirkliche neue Konzessionsinhaber und nicht ein etwaiger von der Gemeinde als solcher bezeichneter Dritter (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012, Az. VI-3 Kart 137/12 (V), BeckRS 2013, 07754).
  • LG München I, 01.08.2012 - 37 O 19383/10
    Auszug aus OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12
    Unter Abänderung des am 01.08.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts München, Az. 37 O 19383/10, die Beklagte zu verurteilen,.
  • OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10

    Wettbewerbsverstoß: Angebot der unentgeltlichen Erschließung eines

  • BGH, 07.10.2014 - EnZR 86/13

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit des

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG München - U 3587/12 Kart, juris).
  • VG Sigmaringen, 05.11.2014 - 2 K 521/12

    Überprüfung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebots; Unsicherheit über

    Die genannten Verstöße führen - jedenfalls nach der vorgenannten Rechtsprechung - zu einer Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrages gemäß § 134 BGB (Rn. 125 ff) (vgl. im Übrigen parallel auch OLG München, Urteil vom 26.09.2013 - U 3587/12 Kart -, juris; entsprechend wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014 - VI-2 Kart 3/13 -, BeckRS 2014, 11402, vgl. dazu Graef/ Faasch, Kartellvergaberecht als disziplinierender Faktor bei der Vergabe von Gas- und Stromkonzessionen, NZBau 2014, 548 [549 f.] sowie Säcker, a.a.O, § 46 Rn. 142).
  • LG Köln, 06.06.2014 - 90 O 35/14

    Einstweiliges Verfügungsverfahren bei Verstoß gegen vergaberechtliches

    Außerdem machte sie auf umfangreiche Regelungen in dem von der Verfügungsbeklagten vorgelegten Vertragsentwurf aufmerksam, die unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München im Urteil vom 26.09.2013, Aktenzeichen U 3587/12 Kart, einen Verstoß gegen das Nebenleistungsverbot gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV darstellten und zur Nichtigkeit der Konzessionsverträge gemäß § 134 BGB führen würden.
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